Rechtsanwalt
Kersten Korn
Saalfeld/Thüringen

WEBCounter by GOWEB  

Seite zuletzt aktualisiert am:

Samstag, 8. November 2014 

Infos zu aktuellen Urteilen und Bestimmungen:

Erbrecht - Ein Thema das oft verdrängt wird

Haben Sie oder Ihre Familie richtig vorgesorgt ?

Rechtsanwalt Kersten Korn ist Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht. Er berät Sie zu Fragen der testamentarischen Vermögens- und Nachfolgeplanung, zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht, nachträgliche Testaments- Änderung

Alles klug geregelt zu haben, beruhigt schon zu Lebzeiten. Man tut also nicht nur seinen Erben sondern auch sich selbst einen großen Gefallen. Bei nachträglichen Testaments- Änderungen oder Ergänzungen  unbedingt vorher anwaltlichen Rat einholen.

Eine Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 10.12.2003 verdeutlicht wieder einmal die Gefahr, die von nachträglichen Änderungen und Ergänzungen eines Testamentes ausgehen. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar ein „klassisches” Berliner Testament errichtet, sich zunächst wechselseitig als Erben eingesetzt und danach die gemeinschaftlichen Kinder als Schlusserben. Ein später angebrachter Zusatz über eine Nichtverheiratungsklausel wurde von den Eheleuten nicht unterschrieben. Das Bayerische Oberlandesgericht hat nunmehr entschieden, das dieser Fehler zur Formunwirksamkeit des gesamten Testamentes führt. Um solche einschneidenden und negativen Folgen zu vermeiden, sollte stets bei geplanten Änderungen oder Ergänzungen anwaltlicher fachlicher Rat eingeholt werden. Darüber hinaus soll das Testament ohnehin in gewissen Zeitabständen auf Änderungsbedürftigkeit geprüft und auch hier anwaltlicher Rat eingeholt werden.

*  Ist ein zu DDR - Zeiten errichtetes Testament noch gültig ?
Die Antwort lautet: JA
Voraussetzung ist allerdings, dass das Testament nach den damals gültigen Vorschriften des Zivilgesetzbuches formwirksam errichtet wurde. Ältere Testamente gelten also weiter. Es empfiehlt sich aber dringend, den Inhalt des Testamentes daraufhin zu prüfen, ob es noch den jetzigen persönlichen Verhältnissen und der Rechtslage entspricht oder ob das Testament einer Änderung bedarf. In diesen Fall sollte rechtzeitig gehandelt werden und mit Hilfe einer fachkundigen Beratung eine optimale Testamentsgestaltung erzielt werden, die dem Willen des Erblassers am besten entspricht.

Eine rechtzeitige und vernünftige Nachlaßplanung ist jedoch unverzichtbar

  • Alles klug geregelt zu haben, beruhigt schon zu Lebzeiten.
  • Man  tut also nicht nur seinen Erben, sondern sich selbst einen großen Gefallen.
  • Wie regele ich die Erbnachfolge am besten?
  • Ist ein Testament notwendig? Welcher Inhalt ist sinnvoll?
  • Können Streitigkeiten zwischen mehreren Erben verhindert werden?
  • Wie schützt man sich vor zu hohen Pflichtteilsansprüchen?
  • Wie schaffe ich mit meinen letztwilligen Verfügungen Klarheit, gestalte wirtschaftlich vernünftig, übe Gerechtigkeit und stifte Frieden?
  • Wie vermeide ich auch die unnötige Zahlung von Erbschaftssteuer?

Diese Ziele sind nur zu verwirklichen durch gründliche juristische Beratung. Denkt man nur an persönliche und finanzielle Folgen die bei falschen Testamenten entstehen können, so gebietet es die Vernunft, anwaltlichen Rat einzuholen. Die Beratungskosten betragen in der Regel nur einen Bruchteil, der im Falle eines im späteren Erbrechtsstreit  anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Ganz zu schweigen von der Möglichkeit Steuern zu sparen.

Als Anwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen gern in allen Fragen des Erbens und Vererbens mit rechtlichem Rat und Tat zur Seite.

Vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin mit meiner Kanzlei.

 

Aktuelle Urteile
 

Erbrecht

Grundbucheinsicht auch durch Pflichtteilsberechtigten möglich

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 20.01.2004 Az 1 W 294/03 die Rechte der Pflichtteilsberechtigten gestärkt. Es gehört zum Berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten nach dem Tod des Erblassers das Grundbuch einsehen zu dürfen, um so zu prüfen, welche erbrechtlichen Ansprüche ihm zustehen. Dies gilt auch dann wenn inzwischen der Erbe als Rechtsnachfolger eingetreten ist.

Bedenke die Folgen

Ein nach einem Berliner Testament eingesetztes Kind hatte beim Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil geltend gemacht. Es sich jedoch danach wieder anders überlegt.
Das bayrische Oberlandesgericht hat nunmehr mit Urteil vom 20.01.2004 (Az 1 ZBR 134/02) entschieden, daß die Einsetzung als Schlußerben nicht dadurch wieder hergestellt werden kann, daß der Pflichtteil an den überlebenden Elternteil zurückgezahlt wird.

Rechtshandlungen und deren Folgen lassen sich oftmals nicht rückgängig machen

Holen Sie anwaltlichen Rat ein. - Vorher.

Bei Testamenten beinhalten Mustertexte oder selbstgebastelte Varianten hohe Risiken

Dies zeigt wiederum ein Fall des OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2004 Az I /3 Wx 367/03

Hier hatten sich die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament zu Erben eingesetzt und bestimmten „Für den Fall eines plötzlichen gemeinsamen Todes „einen Dritten” zum Haupterben.” Das Gericht hat nunmehr entschieden, daß diese Regelung keine Geltung hat, wenn zwischen dem Ableben der Ehegatten ein Zeitraum von mehreren Jahren liegt. Der im Testament benannte Haupterbe ging damit leer aus.

Besonders im Erbrecht gilt daher : Holen Sie anwaltlichen Rat ein, vorher


Familienrecht

Umgangsrecht

Mit Gesetz vom 23.04.2004 ist nunmehr auch für enge Bezugspersonen des Kindes ein Umgangsrecht festgeschrieben worden. Danach steht Personen, die für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen oder getragen haben, insbesondere wenn sie mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt haben, ein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB zu. Daneben haben weiterhin Großeltern und Geschwister ein Recht auf Umgang mit dem Kind sowie frühere Ehegatten oder Lebenspartner, wenn mit dem Kind eine häusliche Gemeinschaft bestanden hat.
 

Verkehrsrecht

Absehen vom Fahrverbot wenn langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil liegt.

Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluß vom 23.04.2004 Az 1 Ss 53/04 entschieden, daß dann wenn zwischen der Tat und ihrer Ahndung mittels Fahrverbot 2 Jahre liegen und diese lange Verfahrensdauer nicht in den Einflußbereich des Betroffenen fällt, das Fahrverbot zu entfallen hat.

Rotlichtverstoß Absehen vom Fahrverbot

OLG Koblenz Az 1 Ss 133/03
Bei einem Rotlichtverstoß kann ein Augenblicksversagen auch darin liegen, daß der Betroffene abgelenkt durch die Erkrankung seines im Pkw befindlichen Sohnes auf der Suche nach einer Apotheke im sogenannten Mitzieheffekt losfährt, wenn der Fahrstreifen daneben Grün erhält. Unter Berücksichtigung all dieser Umstände des Einzelfalles kann ein milder zu bestrafendes Augenblicksversagen liegen, daß zu einem Absehen vom Fahrverbot führen kann.
 

Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Privattelefonaten

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 04.03.2004 Az 2 A ZR 147/03) entschieden, daß umfangreiche unerlaubte und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung (fristlos) in Betracht kommen. Dies gilt um so mehr, wenn der Arbeitnehmer es zuläßt daß durch sein Verhalten der Verdacht auf unschuldige Kollegen fällt. Im zugrundeliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer zahlreiche Telefonate nach Mauritius geführt und Kosten in Höhe von 1.355,- Euro verursacht.
 

Internet-Recht

Keine Zahlungspflicht bei heimlicher Dialereinwahl

Der Bundesgerichtshof hat hier ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Er hat in seinem Urteil vom 04.03.2004 (Az III ZR 96/03) entschieden, daß Telefonkunden nicht zur Begleichung überhöhter Gebühren für sich verdeckt ins Internet einwählende Dialer verpflichtet sind, auch nicht gegenüber den Netzbetreibern.
Der Anschlußinhaber muß danach die teilweisen horrenden zusätzlichen Verbindungsentgelte nicht tragen, wenn sich ein solches Dialerprogramm heimlich unter Ausschaltung der bisherigen Internetverbindungen unerkennbar eingeschaltet und eine Verbindung beispielsweise über die teuren 0190-Nummern ins Internet hergestellt hat.

Irrtümliche Preisangabe im Internethandel

Ein großes Schnäppchen wollte ein Kläger machen, der auf der Internetseite von Karstadt feststellte, daß Speichermodule dort zu einem Preis von 1,88 Euro statt dem regulären Verkaufspreis von 188,- Euro angegeben waren.
Er bestellte gleich 99 Stück und erhob nachdem Karstadt die Lieferung ablehnte, Klage.
Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 12.01.2004 Az XIII U 165/03 hatte jedoch wenig übrig für die Geschäftstüchtigkeit des Klägers. Die Klage wurde abgewiesen, mit der Begründung, daß eine irrtümliche Preisangabe auch im Internethandel anfechtbar ist und die Fa. Karstadt gegenüber dem Kläger deutlich mitgeteilt habe, daß es sich um einen Irrtum handelt und sie an diesem Vertrag nicht festhalten will.
 

Strafrecht

Das Opferrechtsreformgesetz trat zum 01.09.2004 in Kraft.
Das Gesetz dient der Verbesserung der Rechte der von Verletzten im Strafverfahren. Es soll insbesondere der Vermeidung von Mehrfachvernehmungen und der Verbesserung der Verfahrensrechte der Opfer dienen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gleich im Strafverfahren und nicht erst in einem gesonderten Zivilprozeß wurde erleichtert.

Reiserecht

Wie reklamiere ich Reisemängel richtig ?

Bei Auftreten eines Reisemangels ist bereits vor Ort eine Anzeige an den Reiseveranstalter oder die örtliche Reiseleitung zu richten. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, schriftlich mit Bestätigung oder unter Zeugen anzuzeigen. Auch der Reisemangel selbst sollte beweisbar erfasst werden (Fotos, Zeugen, Protokoll). Erfolgt keine Abhilfe, so sind die Mängelansprüche (Minderung, Schadenersatz) 1 Monat nach Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Lehnt dieser die Reklamation ab, muss innerhalb von 6 Monaten seit Reiseende Klage bei Gericht eingereicht werden.

Weiterhin finden Sie hier Links zu anderen interessanten Seiten:


www.recht.here.de

www.adac.de

www.kba.de

www.thueringen.de/olg/

www.uni-karlsruhe.de/~BGH/

www.marktplatz-recht.de

www.brak.de

 

 

Ich möchte hiermit ausdrücklich feststellen, daß ich für den Inhalt der Links nicht verantwortlich bin.
Sollten einzelne Links nicht mehr verfügbar sein, so bitte ich um Ihre
Nachricht.